Sachkundenachweis

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Bitte teile ihr gleich mit, ob du die Theorie- oder die Praxisprüfung ablegen möchtest!

Sachkundenachweis für Hundehalter*innen

nach § 3 Abs. 1 & 2 NHundG

In Niedersachsen ist ein Sachkundenachweis für Hundehalter grundsätzlich erforderlich, unabhängig der Rasse. Der Nachweis kann direkt erworben werden, eine vorherige Kursverpflichtung besteht nicht. Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

​Du kannst bei uns den theoretischen und den praktischen Teil der Sachkundeprüfung nach §3 NHundG ablegen – auch wenn Du kein Kunde unserer Hundeschule bist.

Was ist die Sachkundeprüfung nach § 3 des NHundG?
Das Gesetz zum Halten von Hunden in Niedersachsen hat in den letzten Jahren einige Neuerungen erfahren.
So müssen seit dem 1.Juli 2013 Hundehalter*innen ihre Sachkunde nachweisen.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die Sachkundeprüfung nach § 3 des NHundG dient dazu, dass Hundehalter und Hundehalterinnen ihre Sachkunde rund um den Hund in einem Test unter Beweis stellen müssen, unabhängig der Rassezugehörigkeit.

Theoretische Prüfung:  
Die computergestützte theoretische Prüfung umfasst derzeit 35 Single-Choice-Fragen aus insgesamt fünf Fachgebieten (hier jeweils 7 Fragen):  Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.
Die jeweiligen Fragen werden im Zufallsverfahren aus einem fast 400 Prüfungsfragen umfassenden Pool ausgewählt. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.

Es werden Fragen aus 7 Sachgebieten behandelt:

  • Welpenkauf und Aufzucht
  • Lernverhalten
  • Hund und Öffentlichkeit
  • Ausdrucksverhalten
  • Haltung, Pflege und Gesundheit
  • Hund und Recht
  • Mensch-Hund
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Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen einzelnen 7 Sachgebieten jeweils mindestens 50 Prozent erreicht und im Gesamtergebnis mindestens 75% erzielt werden.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die theoretische Sachkundeprüfung vor der Anschaffung des Hundes abzulegen ist.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft kostenpflichtig wiederholt werden

Investition für die Theoretische Sachkundeprüfung nach §3 NHundG:
60,00 Euro. Der Betrag ist im Vorfeld zu überweisen oder in bar mitzubringen.

Ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass muss mitgebracht werden.

Praktische Prüfung (während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen)
Die praktische Prüfung dauert ca. 60 Minuten und setzt sich aus zwei Einheiten zusammen. Geprüft wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Das Zusammenspiel des jeweiligen Hund-Halter-Teams wird im ablenkungsarmen Bereich wie Grün- oder Parkanlage und im verkehrsöffentlichen Bereich abgeprüft.
Ablauf der Prüfung: Im ablenkungsarmen Bereich finden folgende Prüfungssituationen statt:

  • Handling am Hund (Zähne, Ohren, Pfoten kontrollieren)
  • Kontrolliertes Gehen an der Leine – ohne Passanten oder andere Hunde zu belästigen/behindern/gefährden
  • ‚Sitz‘, ‚Platz‘, Steh‘ oder ‚Bleib‘
  • Kommen auf Ruf
  • Begegnungen mit z. B. Jogger oder Skater – ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Personen
  • Begegnungen mit Menschengruppe/Spaziergänger – ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Personen
  • Begegnung mit anderen Hunden – ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Hunde

Im verkehrsöffentlichen Raum finden folgende Prüfungssituationen statt:

  • Gehen im öffentlichen Bereich wie befahrener Straße – ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Überqueren einer befahrenen Straße – ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Begegnung mit z. B. Radfahrern, Kinderwagen, mit anderen Personen/Menschengruppen – ohne Belästigung/Behinderung/Gefährdung dieser Personen oder des Straßenverkehrs
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Die Prüfung gilt als bestanden, wenn:

  • der Prüfling mit seinem Hund mindestens sieben der elf Prüfungssituationen erfolgreich absolviert.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn:

  • der Prüfling seinen Hund nicht unter Kontrolle hat​, ODER
  • der Prüfling sich unangemessen verhält​, ODER
  • der Prüfling von den 11 geprüften Situationen 5 oder weniger erfolgreich absolviert

Die gesamte Prüfung kann beliebig oft jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.
Während der gesamten Prüfung sind Hilfsmittel wie z.B. Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug erlaubt.
Jeder Hund darf Verhaltensauffälligkeiten zeigen, beurteilt wird, wie gut der Hundehalter auf den Hund einwirken kann.

Investition für die praktische Sachkundeprüfung nach §3 NHundG:

65,00 Euro.Der Betrag ist im Vorfeld zu überweisen, oder in bar vor der Prüfung zu bezahlen

Ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass​ müssen vorgelegtg werden

Der praktische Prüfungsteil über ca. 60 Minuten überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die TAG-H e.V. empfiehlt hierbei ein Mindestalter des Hundes von 12 Monaten.

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen

Probeprüfung

Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie und ihr Hund die praktische Prüfung bestehen würden, können wir einen Probetermin vereinbaren. In diesem Einzeltraining laufen wir die Prüfung ab und ich schaue mir an, ob sie die Prüfung bestehen würden. Wenn es irgendwo Defizite gibt, erhalten sie von mit Coaching, um sich auf die richtige Prüfung vorbereiten zu können.
Investition: 60,00 € im Vorfeld zu überweisen, oder vor der Stunde in bar

Zentrales Hunderegister
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).
Die Registrierung kann ab Mitte Juni 2013 erfolgen, den genauen Termin teilt das Nds. Ministerium zeitnah mit. Eine Registrierung ist dann unter: www.hunderegister-nds.de
oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.

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